So ein Schmarrn

„Der Segen der fränkischen Herkunft“

Der Artikel 3, Absatz 3, des Grundgesetzes lautet: „Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens seiner religiösen und politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden“.

Warum kann dann kein katholisches CSU-Mitglied aus Schwaben und Oberbayern Landwirtschaftsminister werden?
Dass mit Christian Schmidt die Wahl auf ein Mitglied aus Franken fallen (musste), beweist doch einmal mehr, Proporz ist wichtiger als Qualifikation.
Man stelle sich – rein hypothetisch – folgendes Szenario vor: Bundestrainer Jogi Löw muss aus Proporz-Gründen einen Stürmer aus der Uckermark in die Fußball-Nationalelf berufen, da sich ein Spieler aus Ost-Westfalen verletzt hat.

Ein Orkan der Entrüstung würde durch unser Land fegen.
Aber die die Umstände der Ernennung des Ministers haben haben noch nicht einmal ein laues Lüftchen bewirkt.

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