Verbot, nicht Empfehlung

Das Oberlandesgericht München entschied in diesen Tagen, dass Facebook die Nutzung von Pseudonymen verbieten darf. Da ist dem Gericht wohl ein Lapsus unterlaufen, denn man hätte statt „darf“ den Begriff „muss“ im Urteilstext anführen müssen.

Nur bei Verwendung des echten Namens kann rechtswidriges Verhalten im Internet verhindert werden. Empfehlungen nützen in diesem Fall leider gar nichts!

Schreibe einen Kommentar