Nachdenklich

„Richter wiesen die Wahlklage ab, aber warum eigentlich?“

Die Eppelheimer „Plakat-Affäre“ nimmt immer groteskere Formen an. Wenn es sich um ein Theaterstück handeln würde, könnte man von einer Tragikomödie sprechen. Nun sieht sich das Karlsruher Verwaltungsgericht erst nach Wochen in der Lage, eine Begründung des Urteils „nachzuliefern“. Ich war bisher der Meinung, dass man ein Urteil nur dann fällen könne, wenn man es auch zu begründen sei. Also müsste nach meiner laienhaften Vorstellung die Begründung bereits vorliegen und es dürfte doch mög-lich sein, sie nach kurzer und angemessener Zeit den beteiligten Parteien vorzulegen.

Aber auch die Bemerkung des Ex- und gleichzeitig amtierenden Bürgermeisters Dieter Mörlein, dass er noch langfristige Projekte auf den Weg gebracht hätte, machen mich – vorsichtig ausgedrückt – sehr nachdenklich. Da kommt doch die berechtigte Frage auf, warum die Projekte nicht in seiner Amtszeit vor der Wahl „auf den Weg gebracht“ werden konnten und warum sie noch unbedingt in einer (normalerweise) kurzen Übergangsphase angestoßen wurden.

So wie sich die (Un)Dinge entwickeln, scheint Herr Mörlein noch lange Zeit auf seinem dienstlichen Sonnenstuhl liegen zu können. Aber solange er „liegt“ bringt er vielleicht auch nichts mehr „auf den Weg“.

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