„Dashcam-Videos als Beweis erlaubt“
Das Urteil des Bundesgerichtshofs bezüglich der Dashcam-Videos trägt mehr zur Verwirrung der Autofahrer bei, als dass es Licht in die Angelegenheit bringt. Denn einerseits ist es laut BGH verboten, eine Kamera hinter der Windschutzscheibe im Dauerbetrieb laufen zu lassen, aber wer anderseits trotzdem filmt, kann das Unfallvideo vor Gericht als Beweismittel nutzen.
Nun werden die professionellen Hellseher und Wahrsager Crashkurse mit dem Titel „Hellsehen leicht gemacht“ anbieten. Schließlich muss jetzt der Autofahrer hellseherische Fähigkeiten besitzen um vorherzusehen, ob er in einen Unfall verwickelt sein wird oder nicht. Bei einem Unfall hat er „Glück“, wenn die Kamera läuft. Aber falls er keinen Unfall baut und die Kamera permanent eingeschaltet ist, hat er „Pech“ und kann eventuell mit Bußgeld und Fahrverbot rechnen.
Mein Rat an alle Autofahrer: Ab jetzt stets zur Absicherung ADAC-Sachverständige und Experten für Verkehrsstraßenrecht auf die Fahrten mitnehmen.