Harder schrammt an Haft vorbei

„Bewährung für Jürgen B. Hader“

„Weil Du reich bist, kommst du nicht ins Gefängnis“! Dies ist für mich die Erkenntnis, nachdem ich die Urteilsbegründung des Vorsitzenden Richters Christopher Erhard beim Prozess gegen Jürgen B. Hader gelesen hatte.

Der Richter verurteilte den Angeklagten zu zwei Jahren mit Bewährung und einer Geldauflage von sechs Millionen Euro. Er machte dem Angeklagten deutlich, dass er ihn ohne die Geldstrafe ins Gefängnis hätte stecken müssen.

 

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