Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat in diesen Tagen entschieden, dass Anwohnerinnen und Anwohner von den Behörden verlangen können, dass gegen das teilweise Parken von Autos auf den Gehwegen vorgegangen wird.
Es handelt sich hierbei um eine längst fällige Maßnahme, aber die Probleme könnten noch weitreichender gelöst werden, wenn die Anwohner ihre Garagen und Hinterhöfe endlich mal entrümpeln würden, damit ihre Autos nicht die Anzahl der schon sehr raren Parkplätze belasten.
Grundsätzlich muss sich die Garagennutzung darauf beschränken, einen Stellplatz für ein Kraftfahrzeug zu sein. Alle Gegenstände, die mit dem Fahrzeug in Verbindung stehen, dürfen dort gelagert werden, aber es sollte nicht der Keller oder Speicher ersetzt werden, denn es ist nicht erlaubt, die Garagen als Abstellräume zu zweckentfremden.
