Blauäugig

 

Das gibt es nur im bundesdeutschen Verordnungsgestrüpp: In Mannheim befindet sich eine Waffenverbotszone, in der das Führen von Waffen und Messern mit einer Klingenlänge von vier Zentimetern verboten ist. Soweit so gut und vernünftig, aber dieses Verbot gilt nur freitags und samstags sowie an Feiertagen zwischen 20 und 6 Uhr!

Die Urheber dieser Verordnung gehen scheinbar blauäugig davon aus, dass sich Kriminelle jeglicher Couleur strikt und gesetzestreu an diese Bestimmungen halten!!!

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