Neulich hat sich jemand bei mir entschuldigt für ein Unrecht, das er mir angetan hatte. Routinemäßig antwortete ich spontan mit einem „kein Problem!“. Aber dann begann ich doch noch einmal über diesen fast alltäglichen Vorgang nachzudenken.
Ich finde schon den Satz „ich entschuldige mich“ inhaltlich völlig falsch. Man kann sich doch nicht selbst „ent – schuldigen“, also von der Schuld freisprechen. Man kann höchstens um Entschuldigung bitten und hoffen, dass der Verunglimpfte einem verzeiht. Es scheint sich inzwischen eingebürgert zu haben, dass es eine Selbstverständlichkeit, ja geradezu eine Pflicht sei, eine Entschuldigung annehmen zu müssen. Aber es gibt Verleumdungen und Beleidigungen, die kann und soll man nicht verzeihen. Auch kommt mir manche Entschuldigung geplant und berechnend vor. So wie der Angeklagte mit einem Geständnis und einem Bedauern vor Gericht auf ein geringeres Strafmaß hoffen kann.
Ich bin der Meinung, dass jeder Geschädigte das gute Recht hat, sowohl eine noch so gut gemeinte als auch eine heuchlerische Entschuldigung abzulehnen.

Ein guter Spruch am Ende – und zutreffend in vielen Situationen!!! Ja, mit dem Entschuldigen ist das so eine Sache – wann ist sie wie ehrlich? Das Handeln bleibt wichtig…
…da ist was wahres dran!