Da kann man mal sehen, wie kontraproduktiv sich Verbote auswirken können. Das schmuddelige Ballermann-Mitbrüll-Lied „Layla“ wurde bei einigen Veranstaltungen, wie z.B. in Würzburg verboten.
Aber was eigentlich verhindert werden sollte, traf umso heftiger ein. Das Verbot und die Sexismusdebatte befeuerte erst richtig den Erfolg des Party-Liedes. Einstweiliger (trauriger) Höhepunkt war der Auftritt des Duos DJ Robin & Schürze im „ZDF-Fernsehgarten“ vor ausrastendem Publikum in bester Ballermann-Manier.
Wäre dieses unbedarfte Gesangsstück mit Nichtbeachtung bestraft worden, was es schließlich auch verdient hätte, dann wäre dieses deutsche Kulturgut im Ballermann geblieben und hätte seinen Siegeszug in deutsche Bier-Festzelten erst gar nicht angetreten.
Da sich die betrunkenen und bekifften Party-Gröler nach dem Ausschlafen ihres Rausches am nächsten Nachmittag bestimmt nicht mehr an das musikalische Kunstwerk erinnert hätten, wäre die Gefahr einer Ausbreitung diese Ansammlung ansteckender Peinlichkeiten sehr gering gewesen.
