Betreutes Trinken

Wenn es nicht so traurig wäre, könnte man ja schallend lachen.
Laut Jugendschutzgesetz dürfen Jugendliche ab 14 Jahren Alkohol trinken – vorausgesetzt sie trinken in Begleitung von sogenannten „Sorgeberechtigten“!

Glaubt man allen Ernstes, dass die Suchtgefahr und die Gefährdung der Gesundheit durch die Anwesenheit dieser Personen nicht bestehen würde?!?
Gerade bei heranwachsende Jugendliche kann es zu Störungen und auch Abhängigkeiten führen, die sie ein ganzes Leben begleiten können.

Man kann davon ausgehen, dass dieses Gebot des Jugendschutzgesetzes von Medizinern ausgearbeitet und abgesegnet wurde. Wie lässt sich das mit dem hippokratischem Eid vereinbaren, den sie geschworen haben, der da u.a. lautet: „Die Gesundheit und das Wohlergehen meiner Patientin oder meines Patienten werden mein oberstes Anliegen sein“.

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