Eine alte Volksweisheit besagt, dass viele Köche den Brei verderben. Was bewirken aber mehrere Eltern bei einem Kind? Anlässlich der Klage eines leiblichen Vaters auf Umgangsrecht, kam das Bundesverfassungsgericht zu der Auffassung, dass aus rechtlicher Sicht ein Kind mehr als zwei Elternteile haben könne, nämlich Mutter, leiblicher und rechtlicher Vater. Macht man sich in der Justiz aber auch Gedanken, dass es für Heranwachsende schwierig sein würde, noch eine weitere Bezugsperson zu akzeptieren. Besteht nicht auch die Gefahr, dass beispielsweise in der Pubertät die verschiedenen, zum Teil zerstritten Eltern, gegeneinander ausgespielt würden. Fühlt sich ein Kind nicht als Spielball der zwangsläufig gegensätzlichen elterlichen Interessen?
Was kommt als nächstes? Wird sich nun Bundesjustizminister Marco Buschmann von der FDP über die Einführung der Bigamie Gedanken machen?
