Gleiches Recht

Viele Freunde des Fahrrades bemängeln völlig zu Recht, dass Autofahrer beim Überholen von Radfahrern oft nicht die gesetzlich vorgeschriebenen Abstände einhalten. Aber gleiches Recht für alle Verkehrsteilnehmer, denn dann sollten bitte auch die Radfahrer auf den gekennzeichneten gemeinsamen Rad- und Fußwegen oder Waldwegen Rücksicht auf die Fußgänger nehmen.

Beispielsweise kann man sich auf dem Gehweg der Theodor Heuss Brücke oft nur durch einen kamikazeartigen Satz vor rasenden Radfahrern retten, die beim Überholen rücksichtslos den Gehweg benutzen und Passanten gefährden. Aber auch im Wald entgeht man oft einem schweren Zusammenprall nur mit Glück, wenn Mountainbiker mit höchster Geschwindigkeit ohne Warnung an einem vorbeischießen.

Häufig beschleicht mich das Gefühl, dass einige Radfahrer Fußgänger lediglich als lebendige und lästige Hindernisse betrachten.

Eintrag ins Stammbuch der Radfahrer: Was Du nicht willst, dass man Dir antut, das füge keinem anderen zu – selbst wenn es sich „nur“ um Fußgänger handelt.

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