Im Artikel 65 des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland ist festgelegt, dass der Bundeskanzler oder die Bundeskanzlerin die Richtlinien der Politik bestimmt und dafür die Verantwortung trägt. Er oder sie haben dafür die „Kompetenz“ und „Zuständigkeit“.
Damit wäre die Zuständigkeit von Angela Merkel für ihre 16 Jahre andauernde Amtszeit geregelt, aber wie sieht es mit der Kompetenz aus, im Hinblick auf die Missstände und fehlenden Investitionen bei Bahn und Schienennetz, Gesundheits- und Schulwesen, baulichen Zustand der Schulgebäude und Verkehrsbetrieben, Justizverwaltung usw. Die Liste ließ sich beliebig weiter fortführen. Besonders fatal wirken sich im Nachhinein die Fehleinschätzungen in der Russland-Politik und die damit verbundene Abhängigkeit von Putins Gas aus.
Ein Großteil der Medien tut so, als ob die Zustände „gottgegeben“ und unvermeidlich gewesen seien. Der Name von Frau Merkel fällt so gut wie nie und sie selbst hat sich mit ihrer bewährten Taktik des „Abtauchens“ den Blicken der Öffentlichkeit entzogen.
Die Verschleierungsstrategie des Phänomen Merkel hat auch nach dem Ende ihrer Amtszeit bestand: Wenn etwas schief geht und aus dem Ruder läuft, haben alle Schuld, nur Frau Merkel nicht, denn sie hat mit der ganzen Angelegenheit rein gar nichts zu tun.
Merke: Wenn man permanent mit den Händen eine Raute bildet und in den Schoss legt, kann man mit diesen Händen nicht zupacken und etwas bewirken – höchstens in Unschuld waschen.
