Ich finde es völlig richtig, dass Autofahrer den ausreichenden Seitenabstand einhalten müssen, damit Radfahrer beim Überholen nicht gefährdet werden. Aber dann sollte auch gleiches Recht für alle gelten.
Wenn man als Fußgänger beispielsweise die Theodor-Heuss-Brücke vorschriftsmäßig auf dem Gehweg überquert, kann man von Glück sagen, wenn man nicht von einem sich im Geschwindigkeitsrausch befindlichen Radler über den Haufen gefahren wird. Immer wieder kommt es zu gefährlichen Situationen, nämlich dann wenn ein ungeduldiger Radfahrer kamikazeartig zur Überholung eines scheinbar langsameren Fahrgenossen ansetzt und dazu rücksichtslos den Fußgängerweg in voller Breite nutzt.
Jüngere Menschen können sich meist noch mit einem eleganten Sidestep an das Brückengeländer retten. Bei älteren Semestern helfen lediglich Stoßgebete und Gottvertrauen.
