Strafmildernd

RNZ Nr. 248 / 26. Oktober 2022 / REGION HEIDELBERG
„Gericht sieht in Kümmelbacher-Hof-Tat einen Mordversuch“

Beim Urteil des „Kümmelbacher-Hof-Prozesses“ ist mir ein Punkt aufgefallen, den ich mit meiner laienhaften Justizkenntnis nicht nachvollziehen kann: Die Angeklagten ließen den schwer Verletzen in der Annahme zurück, er sei schon tot oder werde die Nacht nicht überleben. Das Leben des Opfers konnte durch glückliche Umstände dann aber doch gerettet werden. Diesen Umstand, auf den die Angeklagten ja gar keinen Einfluss hatten, wertete der Richter strafmildernd, obwohl sie die schreckliche Tat mit der Überzeugung verübt hatten, einen Mord begangen zu haben.

Die Umstände und das Glück des Opfers, die Tat zu überleben, lagen nicht im Einflussbereich der Angeklagten, also meiner Meinung nach zwei völlig voneinander getrennte Vorgänge und damit kein ausreichender Grund für eine milderes Urteil.

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