Milde Strafe

RNZ Nr. 222 / 24. September 2022 / AUS ALLER WELT
„Bewährungsstrafe für LKW-Fahrer“

 

Ich bin zwar kein Jurist oder Rechtsexperte, aber das Urteil gegen den LKW-Fahrer, der mit über 2 Promille Alkohol im Blut, eine Spur der Verwüstung in einer Straße in Fürth hinterließ, konnte ich in keinster Weise mit meinem subjektiven Rechtsempfinden in Einklang bringen. Bei der Amokfahrt wurden 31 PKW zerstört und teilweise in Brand gesetzt, 3 Menschen verletzt, diverse Häuser beschädigt, davon war ein Haus unbewohnbar und der Sachschaden betrug 800.000 Euro.

Der Verursacher des Unfalls wurde zu einer Bewährungsstrafe von 2 Jahren und 3 Jahre Führerscheinentzug verurteilt. Die Begründung der Richterin für die unverständlich milde Strafe bestand u.a. darin, dass der Fahrer wegen des hohen Alkoholpegels zur Tatzeit vermindert steuerungsfähig (!!!) gewesen sei.

Ich bin der gegenteiligen Meinung, nämlich dass ein Berufs-LKW-Fahrer, der bewusst vor Beginn einer Fahrt unter hohem Alkoholeinfluss steht und damit eventuelle Unfälle in Kauf nimmt, aus diesem Grund härter bestraft werden müsste. Stattdessen wird ihm diese Verantwortungslosigkeit auch noch als strafmildernd zugestanden.

Im Umkehrschluss: Wenn der Fahrer nüchtern gewesen wäre, hätte das Gericht eine höhere Strafe ausgesprochen.

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