RNZ Nr. 59 / 12. März 2022 / SPORT
„Sanktionen SV Sandhausen gegen Wolfgang Brück“
In diesen finsteren und bedrohlichen Zeiten, in denen die Pressefreiheit im Putin-Russland nicht mehr existent ist und jede Art von Kritik mit bis zu 15 Jahren Gefängnis bestraft wird, kann man Jürgen Machmeier, Präsident des SV Sandhausen, nur den gut gemeinten Rat geben, beim Umgang mit Sanktionen gegen Journalisten äußerste Vorsicht walten lassen.
Die Pressefreiheit ist eines der höchsten Güter, welche die Verfassung uns geschenkt hat. Sie beinhaltet selbstverständlich kritische, investigative Berichterstattung und unbequeme Fragestellungen, ansonsten wäre es ja keine Freiheit. Solange keine Lügen, Verleumdungen und Beleidigungen enthalten sind, muss eine Person oder ein Verein dieses Prozedere aushalten können.
Ich verfolge die Berichterstattung der RNZ-Sportredaktion über den SV Sandhausen und seinen Präsidenten schon seit vielen Jahren und ich konnte kein einziges dieser negativen Merkmale entdecken. Im Gegenteil, die RNZ hat einen nicht unerheblichen Teil dazu beigetragen, dass der Verein respektvoll in der Öffentlichkeit wahrgenommen wird, im Gegensatz zu dem ironischen und despektierlichen „Aschenputtel-Image“, das ihm die Boulevardpresse anheftet hat.
