Welch eine Ungeheuerlichkeit! Da hat doch eine beim Erzbistum Köln angestellte Justiziarin gewagt, einen Bürostuhl von „durchaus erheblichen Wert“ mit ins Homeoffice zu nehmen. Das Bistum hatte zwar die Arbeit zu Hause präferiert, aber noch nicht für eine notwendige Ausstattung gesorgt.
Wegen der „illegalen“ Mitnahme des Stuhls wurde ihr vom geistlichen Arbeitgeber die Kündigung ausgesprochen, welche jetzt vom Arbeitsgericht Köln rückgängig gemacht wurde. Die Justitiarin war während ihrer Arbeitszeit mit der Aufarbeitung von Missbrauchsfällen beschäftigt. Ein Schelm, wer böses dabei denkt.
Erzbischof Rainer Maria Woelki und Gefolgsleute wären gut beraten, sich um die Aufklärung dieser Verbrechen zu kümmern, als einen „Stuhlgang“ ins Homeoffice zu kriminalisieren.
Ich schlage vor, dass auch die Geistlichen in Zukunft die Beichtstühle mit nach Hause nehmen, zumal ihre Arbeitsplätze immer leerer werden.
