Einsicht?

RNZ Nr. 11 / 15. Januar 2022
„Private Fotoshootings sind jetzt kostenpflichtig“

Ob da die Verantwortlichen der Staatlichen Schlösser und Gärten Baden-Württemberg nicht ein klassisches Eigentor geschossen haben? Für Aufnahmen im Schlossgarten mit bis zu zehn Personen ab 6 Jahren inklusive Fotograf oder Fotografin wird seit dem 1. Januar eine Pauschale in Höhe von 80 Euro erhoben. Begründet wird die lukrative Maßnahme damit, dass man die Nutzungsrichtlinien anpasse, um den Schutz des Kulturdenkmals von außergewöhnlichen Rang zu gewährleisten.

Scheinbar ist man sich aber nicht bewusst, dass beispielsweise für Reisegruppen und Hochzeitgesellschaften der Schwetzinger Schlossgarten ein beliebtes Ziel ist und ihre Filme und Fotos erheblich dazu beigetragen haben, dass das Kulturdenkmal von außergewöhnlichen Rang auch in Deutschland und der Welt „außergewöhnlich“ bekannt wurde. Von diesem hohen Bekanntheitsgrad profitiert die Anstalt der Staatlichen Schlösser und Gärten nicht unerheblich in Form von Eintrittsgebühren.
Sprichwörtlich gesehen, kommt die Kuh vielleicht gar nicht mehr in den Schwetzinger Schlossgarten, um sich melken zu lassen.

Blog-Nachtrag
Nachdem ein Aufschrei der Empörung quer durch die sozialen Netze gegangen ist, „ruderte“ die Schlossverwaltung Schwetzingen zurück. „Da ist was gewaltig schief gelaufen, es ändert sich ja praktisch gar nichts, oder sagen wir, nur sehr wenig“, betonten sowohl Sandra Moritz, Geschäftsführerin der Schlossverwaltung als auch Michael Hörrmann, Geschäftsführer der Staatlichen Schlösser und Gärten Baden Württemberg. „Private Fotoaufnahmen in kleinem Kreis kosten natürlich weiterhin gar nichts. Wer wollte das auch kontrollieren angesichts der zahllosen Smartphones, die in der heutigen Zeit in jeder Hosentasche Platz finden. Auch Anträge zum Fotografieren muss man als privater Besucher des Gartens nicht stellen.“

Viel Lärm um nichts oder vorsichtiges Ausloten, ob eine Fotogebühr geräuschlos durchsetzbar ist?

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