Kommt auf das Wie an

RNZ Nr. 263 / 13. November 2021
„Raser und Falschparker aufgepasst“

Rasen und andere Überschreitungen der Verkehrssicherheit werden ab sofort mit höheren Geldstrafen belegt. Im Gegensatz zu den meisten unserer Nachbarländer fallen die Sanktionen noch relativ moderat aus.

Aber in dem Maß, in dem die Verkehrsteilnehmer die Vorschriften einhalten sollen, kann man auch von den Verantwortlichen für die Verkehrssicherheit erwarten, dass die Verhältnismäßigkeit bei den Kontrollen eingehalten wird.

Beispielsweise muss die Radarüberwachung von Gefahrenstellen mit erhöhter Unfallzahl im Focus stehen und nicht das Abkassieren auf geraden und übersichtlichen Strecken, die manchmal dazu verleiten können 5 bis 10 km/h zu schnell zu fahren ohne andere Verkehrsteilnehmer zu gefährden. Auch das Einrichten von „Radarfallen“ kurz oder nach den entsprechenden Verkehrsschildern lässt eher auf eine „Abzocke“ schließen als auf erfolgversprechende Verkehrserziehung.

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