Was dem einen Recht ist …

Der Tisch ist reserviert, doch die Gäste tauchen nicht auf. Ein Ärgernis für jeden Gastronomen. Manche Restaurants fordern deswegen Strafzahlungen für entgangenen Gewinn und erhöhten Aufwand.

Für eine verbindliche Reservierung müssen Gäste dann eine Kreditkartennummer angeben. Wird die Reservierung ohne Absage nicht wahrgenommen oder diese weniger als 48 Stunden vor Termin storniert, wird eine Gebühr im zwei- bis dreistelligen Bereich fällig.
Dass bei den sogenannten „No-Shows“ (englisch „Nichterscheinen“) dem Gastronom generell ein Schadenersatz zusteht, ist unter Juristen unstrittig. 

Warum soll dann ein Impfterminschwänzer nicht zur Kasse gebeten werden?!? Wenn ein vereinbarter Impftermin ungenutzt verstreicht, wird sowohl Menschen, die sich um einen Termin bemühen, eine Chance genommen als auch wertvoller Impfstoff vernichtet.

In diesen Fällen erscheint mir das Argument, statt Strafen auszusprechen, ein „Anreizsystem“ zu schaffen, völlig unsinnig. Denn wer einen Impftermin vereinbart hatte, den er dann – aus welchen Gründen auch immer – nicht wahrnimmt, ist bereits dem „Anreiz“ gefolgt, sich impfen zu lassen.

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