„Hütten-Gaudi mit Folgen“
14 Menschen aus 10 Haushalten unternahmen eine Schneewanderung und verbrachten anschließend dichtgedrängt und ohne Masken einen feuchtfröhlichen Hüttenabend.
Folgen: Es kamt zu einem Corona-Ausbruch mit bisher 25 Infizierten. Einige positiv getestete Teilnehmer begaben sich nicht in Quarantäne, sondern gingen unbekümmert zur Arbeit und infizierten Arbeitskolleginnen und Kollegen. Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass die Wanderer keine Straftaten begangen hätten, es handle sich „lediglich“ um Ordnungswidrigkeiten.
Fazit: Menschen fahrlässig mit einem gefährlichen Virus anzustecken und billigend in Kauf zu nehmen, dass sie lebensgefährlich erkranken und eventuell folgenschwere Dauerschäden erleiden, ist mit einem Strafzettel für falsches Parken gleichzusetzen.
Quo vadis deutsche Justiz.