Rechthaberisch

„Rückhalt für Johnson bröckelt weiter“

Man stelle sich folgendes Szenario vor: Der britische Premier Boris Johnson kauft sich privat beispielsweise einen Rolls-Royce, Modell: Dawn im Wert von 350.000 Euro. Der Kaufvertrag wird von ihm und dem Händler unterzeichnet und beide Seiten sind äußerst zufrieden. Als das Luxusautomobil geliefert wird, ist Downing Street 10 von einem wütenden Gebrüll erfüllt. Der Händler hat einfach einseitig den Vertrag geändert und die vereinbarte Kaufsumme auf eine halbe Million Euro „aufgerundet“.

Auch für englische Inselbewohner gilt, dass ein Vertrag eine inhaltlich übereinstimmende und aufeinander abgestimmte Willenserklärung von mindestens zwei Personen darstellt. Johnsons private Hirnhälfte würde also Gift und Galle spucken und den Händler mit recht auf Vertragsbruch verklagen.

Aber was macht seine politische Hirnhälfte? Sie plant ein neues britisches Binnenmarktgesetz, welches gegen internationales Recht verstößt, denn es kann das Austrittsabkommen mit der EU für Nord-irland aushebeln.
So etwas nennt man „recht“haberisch!

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