Helme für Fußgänger

„Kleine Freiheit mit großem Risiko“

Folgende neuen Überlegungen unseres Verkehrsministers Andreas Scheuer zur „Verkehrsbeunruhigung“ auf unseren Straßen sind nicht auszuschließen:

Die E-Roller dürfen nur noch auf den Fußgängerwegen fahren, damit sie vor dem gefährlichen Auto- und Radverkehr geschützt werden. Für Fußgänger besteht zu ihrem eigenen Schutz Helmpflicht und ausländische E-Rollerfahrer müssen Mautgebühren bezahlen.

Außerdem werden die Roller als Ergänzung zu den Nahverkehrszügen der Bahn eingesetzt, da zu erwarten ist, dass man mit ihnen auf Kurzstrecken schneller das Ziel erreicht. Für die Benutzung sind Steuervorteile vorgesehen.

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