Verstehe wer will

„Impfpflicht bei Masern“

Peter Riesbeck prangert in seiner Kolumne „Drastisch“ zu Recht an, dass für Vermögende ein Bußgeldescheid in Höhe von 2500 Euro kein Hindernis sei, die Impfpflicht zu ignorieren. Dagegen stellt dieser Betrag für finanziell bedeutend schlechter gestellte Mitmenschen eine ziemliche Belastung dar. Salopp ausgedrückt macht sich für den einen die Strafe schmerzlich be-merkbar, während der andere den Betrag „aus der Portokasse“ begleicht.

Wenn durch ein Gerichtsurteil oder durch einen Strafbefehl eine Geldstrafe verhängt wird, muss der Verurteilte diese in Tagessätzen begleichen. Die Höhe des Betrags richtet sich nach den sozialen und finanziiellen Verhältnissen des Verurteilten. Bei Bußgeldern dagegen gilt diese Regelung unverständlicherweise nicht.

Beispielsweise zahlen der Paketbote oder die Raumpflegerin bei zu schnellem Fahren den gleichen Betrag wie der Millionär.

Das verstehe wer will.

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