Gleiches Recht für alle

„Wie viel Abstand ist genug?“

Ich finde es völlig richtig, dass Autofahrer den ausreichenden Seitenabstand einhalten müssen, damit Radfahrer beim Überholen nicht gefährdet werden. Aber dann sollte auch gleiches Recht für alle gelten.

Wenn man als Fußgänger beispielsweise über die Theodor-Heuss-Brücke geht und vorschriftsmäßig  den Gehweg benutzt, kann man von Glück sagen, wenn man nicht von einem sich im Geschwindigkeitsrausch befindlichen Radler über den Haufen gefahren wird. Immer wieder kommt es zu gefährlichen Situationen, nämlich dann wenn ein ungeduldiger Radfahrer kamikazeartig zur Überholung eines scheinbar langsameren Fahrgenossen ansetzt und dazu rücksichtslos den Fußgängerweg in voller Breite nutzt.

Jüngere Menschen können sich meist noch mit einem eleganten Sidestep an das Brückengeländer retten. Bei älteren Semestern helfen nur noch Stoßgebete und grenzenloses Gottvertrauen.

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