Jung und unreif

„Kramer: Wie Menschenhandel“

Die Äußerung des 23-jährigen Fußballprofis Christoph Kramer „Wenn ich irgendwo nicht spielen möchte,spiele ich da nicht, da kann der Vertrag aussehen wie er will“ ist entweder bedingt durch seine Jugend auf eine gewisse Unreife zurückzuführen oder seine beim WM-Finale in Rio de Janeiro erlittene Gehirnerschütterung hat scheinbar noch Nachwirkungen. Falls er es vergessen haben sollte: „Laut BGB ist ein Vertrag ein Rechtsgeschäft. Er besteht aus inhaltlich übereinstimmenden, mit Bezug aufeinander abgegebenen Willenserklärungen von mindestens zwei Personen.“

Wie würde die Reaktion des Jung-Profis aussehen, wenn ihm sein Verein beispielsweise das Gehalt ohne Absprache drastisch kürzen würde – egal „wie der Vertrag aussieht“?

Bei einem Millionen-Gehalt, lukrativen Werbeverträgen, vom Verein gestellten Luxuskarosse, überschaubarer Arbeitszeit usw. sollte er auch mit dem Begriff „Menschenhandel“sehr vorsichtig umgehen. Millionen unglücklicher Menschen, die unter menschenunwürdigen Bedingungen als Sklaven ihr Leben fristen müssen, würden liebend gerne mit ihm tauschen.

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